Was bei Kaffeefahrten zu beachten ist - Möglichkeiten des Widerrufs

Trotz aller geschilderten Vorzüge einer Werbefahrt sollten Sie Folgendes bedenken und beachten.
Es geht nur ums Geschäft und Ihr Geld.
Es werden absolute Schnäppchen vorgegaukelt. Die Waren werden hoch gelobt, wobei sie von minderwertiger Qualität sind und häufig wesentlich teurer als im Fachhandel. Ein Preisvergleich ist leider nicht möglich. Auch die Stückzahl ist angeblich begrenzt. Psychologisch geschulte Verkäufer überreden zum Kauf und arbeiten dabei mit einer Vielzahl von unlauteren Methoden. Auf diese Art und Weise wird auf die Teilnehmer ein großer psychologischer Druck ausgeübt. So wird z.B. durch Verteilen von kleinen Geschenken (Ramschware) das Gefühl erzeugt, etwas kaufen zu müssen.
Trotz allem besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an der Verkaufsveranstaltung, zu einem Warenkauf oder zu einer Bestellung. Auch dann nicht, wenn vom Veranstalter angebotene Geschenke und Speisen angenommen wurden. Manchmal wird das Verlassen der Veranstaltung verweigert. Freiheitsberaubung (Anruf Polizei 110/112)
Wenn Sie doch einen Vertrag unterschrieben haben, denken Sie an Folgendes:
Sie haben ein Widerrufsrecht auch ohne Begründung innerhalb von zwei Wochen ab Verkaufsdatum.
Der Verkäufer muss auf die Möglichkeit eines Widerrufs hingewiesen haben.
Durchschrift aushändigen lassen und auf Datum und Vertragspartner achten.
Widerrufsrecht muss immer deutlich im Vertrag vermerkt sein und separat unterschrieben werden.
Datum prüfen, auf Vordatierung achten. Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein.

Wenn Sie hierzu und anderen Sicherheitsthemen noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sicherheitsberater Für weitere Fragen zum Widerrufsrecht können Sie auch eine Verbraucherzentrale konsultieren.

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