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Neues von der Landesseniorenvertretung RLP

Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Sicher durch die heißen Tage

Durch den Klimawandel nehmen Hitzewellen in den Sommermonaten zu. Dies beeinträchtigt nicht nur das Wohlbefinden, sondern auch die Arbeit: Hohe Temperaturen können die Gesundheit gefährden und die Leistungsfähigkeit mindern. Daher sind angepasste Schutzmaßnahmen für Beschäftigte in Innenräumen und im Freien besonders wichtig.

Die rheinland-pfälzische Arbeitsministerin Dörte Schall bittet alle Arbeitgeber, rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen: „Der Arbeitsschutz bietet vielfältige Hilfen, um Beschäftigte vor Hitzeauswirkungen zu schützen. Vorbeugung ist entscheidend für die Gesundheit der Mitarbeitenden.“

Pflichten für Arbeitgeber

Arbeitgeber müssen in ihrer Gefährdungsbeurteilung auch Risiken durch Hitze berücksichtigen. Für Innenräume gilt die Arbeitsstättenregel ASR A3.5:

  • Über 26°C: Es sollten freiwillige Maßnahmen folgen, wie bessere Lüftung oder Sonnenschutz.
  • Über 30°C: Schutzmaßnahmen sind verpflichtend, etwa Gleitzeit, lockere Kleidungsregeln oder Ventilatoren.
  • Über 35°C: Der Raum darf ohne zusätzlichen Schutz (wie Klimaanlagen) nicht als Arbeitsplatz genutzt werden.

Besonderheiten bei Arbeiten im Freien

Im Freien besteht neben Hitze besondere Gefahr durch UV-Strahlung, die das Hautkrebsrisiko erhöht. Arbeitgeber müssen hier technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen kombinieren.

Schutz für besonders gefährdete Gruppen

Wie Ministerin Schall betont, benötigen ältere Beschäftigte, Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter bei Hitze besondere Rücksicht.

Hilfsangebote

Die vollständige Arbeitsstättenrgel ASR A3.5 findet sich auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz.

 

Quelle: Minesterium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung.