Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz e.V.
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Seit dem 23. Dezember 2020 unterstützen lokale Einheiten der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz (HiK) mit Ehrenamtlichen die Pflegeheime in Rheinland-Pfalz bei der Durchführung von PoC-Antigen-Schnelltests. Das Land hat dazu mit der Landesarbeitsgemeinschaft der HiK eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die den HiK eine schnelle Abrechnung dieser Hilfeleistung ermöglicht. Das Land geht in Vorleistung und rechnet dann mit den Pflegeheimen die Leistung ab, die ihrerseits einen Erstattungsanspruch bei den Pflegekassen geltend machen können. „Von diesem zusätzlichen Hilfsangebot wird rege Gebrauch gemacht“, bilanzierte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. So konnte die Zahl der Testungen in den Einrichtungen nochmals erhöht werden. Allein im Zeitraum vom 4. bis zum 10. Januar wurden in 314 Einrichtungen 26.342 Bewohnerinnen und Bewohner, 29.026 Mitarbeitende sowie 11.220 Besucherinnen und Besucher per Schnelltest auf eine Coronainfektion getestet.
Hintergrund:
Gemäß der Landesverordnung sind Pflegeeinrichtungen verpflichtet, Mitarbeitende sowie Bewohnerinnen und Bewohner regelmäßig zu testen. Liegt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz über dem Landesdurchschnitt, müssen auch die Besucherinnen und Besucher getestet werden.
Quelle: msagd.rlp.de