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Neues von der Landesseniorenvertretung RLP

Verschlechterung der Wundversorgung ab Dezember 2023: Lösungen für Ärzte und Patienten

Ab dem 03. Dezember 2023 kann es zu einer Verschlechterung der Wundversorgung kommen. Davon betroffen wären wiederum wir Älteren, weil gerade in dieser Gruppe die sog. offenen Beine (Ulcera) sehr häufig vorkommen.

Und wenn dort dann keine guten, z.B. gegen Bakterien gerichtete, Wundauflagen mehr verordnet werden dürfen, dann werden in der Folge mehr Antibiotika zum Schlucken oder Spritzen verordnet werden, wodurch sich (noch) mehr gefürchtete Resistenzen entwickeln werden, der Pflegeaufwand wird größer und langwieriger und die Zahl der kostenintensiven Krankenhauseinweisungen werden ansteigen.

Will man das wirklich?

Lösungsvorschlag: Praktizierende Ärzte und Patienten müssen sich dafür stark machen, dass verlässliche, praxistaugliche Vorgaben geschaffen werden, sodass sowohl Ärzte als auch Patienten zukünftig wissen, was zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verordnet werden darf und was nicht.

Besteht Unsicherheit,  ob eine Wundbehandlung von den Krankenkassen bezahlt werden kann, müssen wissenschaftlich sauber durchgeführte Studien für die Entscheidung heran gezogen werden.

Lautet das Ergebnis dieser Studien “Verbesserung der Wundflächenreduktion“, ist die Behandlung patientenrelevant und muss von der GKV erstattet werden.

Der Arztpraxis darf dann auch kein Regress (Verbandmittel muss der Arzt bezahlen) drohen.

Wieder ein Beispiel für “Ärzte unterstützen ihre Patienten und Patienten ihre Ärzte“.